Digitale Medizin

Von Lebensretter-Apps und Online-Sprechstunden

Von Tobias Lemser · 2020

Wie unabkömmlich das Smartphone inzwischen im Alltag geworden ist, können die meisten Nutzer bestätigen. Im Ernstfall kann es dank immer ausgefeilterer Apps sogar lebensrettend sein oder helfen, mit dem Hausarzt eine Videokonferenz zu halten – ein immenser Vorteil nicht nur in Zeiten von Covid-19, sondern auch darüber hinaus.

Videosprechstunde mit einem Arzt. Thema: Digitale Medizin
Bislang wurden Videosprechstunden eher selten in Anspruch genommen. Foto: iStock / AndreyPopov

Momentan eine Arztpraxis aufzusuchen, gleicht oftmals einem Gang in die Höhle des Löwen. Zu groß die Gefahr, sich mit dem gefährlichen Virus anzustecken. Wie beruhigend, dass immer mehr Ärzte inzwischen telemedizinische Dienste anbieten – auch um etwas dafür zu tun, die immense Zahl an Corona-Neuerkrankten einzudämmen. 

Und so geht’s: Zur Identifikation hält der Patient seine Gesundheitskarte in die Kamera und bespricht seine Befindlichkeiten. Anschließend kann der Arzt das Rezept erstellen und dieses an die vom Patienten präferierte Apotheke weiterleiten. Bereits wenige Stunden später wird dem Patienten über einen Lieferservice das notwendige Medikament überreicht. Vorteil: So braucht dieser weder für die Sprechstunde noch für die Beschaffung von Rezept und Medikament das Haus zu verlassen. Experten gehen fest davon aus, dass sich diese Art von Sprechstunde auch nach Corona fest etablieren wird.

Mit App Alarmsignale richtig deuten

Doch es gibt auch noch andere innovative Wege, so manchem Patienten das Leben zu erleichtern. So etwa bei Krankheiten rund ums Herz: Um sich bei Beschwerden oder gar im Notfall richtig zu verhalten, ist es wichtig, die notwendigen Maßnahmen zu kennen. Das Gute: Inzwischen stehen immer mehr Smartphone-Apps zur Verfügung, die Betroffenen und Helfern zur Seite stehen. So auch die Herznotfall-App der Deutschen Herzstiftung, die mittels verschiedenster Grafiken demonstriert, welche Alarmsignale für einen Herzinfarkt typisch sind. Zudem beschreibt die App nicht nur, was es bei bestimmten Herznotfällen, wie einem plötzlichen Herzstillstand oder einem Herzinfarktverdacht zu beachten gilt, sondern bietet auch einen Herzinfarkt-Risiko-Selbsttest. 

Digitale Medizin: Wiederbelebung per Smartphone

Anders eine sogenannte Reanimation App, die als anleitender Helfer für den menschlichen Ersthelfer fungiert. So gibt sie beispielsweise akustisch den Massage-Rhythmus vor und misst, wie stark der Ersthelfer dabei Druck ausübt. Das Besondere: Da das Smartphone zwischen den Händen des Ersthelfers und dem Brustkorb des Patienten liegt, kann es über die Neigungssensoren den Druck der Herzdruckmassage erfassen und entsprechend mit exakten Anweisungen reagieren.

Ebenso erstaunlich, was Wissenschaftler der Universität Toronto entwickelt haben: Nämlich eine App, mit der sich der Blutdruck bestimmen lässt. Um diesen und weitere Gesundheitswerte, wie Puls und Stresslevel zu messen, wird mit dem Kamerasensor des Smartphones mit 95-prozentiger Genauigkeit analysiert, wie viel Blut unterhalb der Gesichtshaut fließt. 

Patientenakte soll vernetzen

Nicht nur die Telemedizin erfuhr zuletzt einen immensen Schub. Auch was die Digitalisierung im Gesundheitswesen ganz allgemein betrifft, wird gerade vieles umgesetzt. Jüngstes Beispiel: die elektronische Patientenakte, wofür das Bundeskabinett am 1. April die Regeln beschlossen hat. Ziel: den Einsatz digitaler medizinischer Anwendungen zu forcieren. Entsprechend dem Entwurf will die Bundesregierung bezwecken, dass die unterschiedlichen Gesundheitsberufe sich besser vernetzen und so einfacher zusammenarbeiten. Beispielsweise sollen die Vorsorge- und Rehakliniken, die Bundeswehrmedizin und die Pflege, genauso wie Hebammen und Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Vorgesehen ist auch, zusätzlich zu Befunden und Röntgenbildern ab dem Jahr 2022 ebenso den Impfausweis oder das Zahn-Bonusheft in der Patientenakte zu speichern. Ob es zur Umsetzung dieser Bestimmungen letztlich kommt, muss jedoch erst noch vom Bundestag beschlossen werden.

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